White Paper – Lizensierte Verpackungen

Hach der grüne Punkt! Seit nahezu 30 Jahren ist er nun das Symbol für die Innovation Deutschlands hinsichtlich Umweltschutz und Müllvermeidung – gutes Gewissen der Verbraucher eingeschlossen.

Wie hat das nochmal begonnen und wo stehen wir heute?

Seit Anfang der 90er Jahre sind die Inverkehrbringer (meist Hersteller) von Waren, deren Verpackungen beim Endverbraucher landen, zur Rücknahme der Verkaufsverpackungen verpflichtet. Da eine physische Rücknahme der Verpackungen praktisch nicht möglich ist, wurde „Der Grüne Punkt“ eingeführt, wobei ein monopolistischer Systembetreiber (Duales System Deutschland, DSD) die Verwertung der Verpackungen gewährleisten sollte. Das Symbol „Grüner Punkt“ sollte dem Verbraucher signalisieren, dass die Verpackungen ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Hersteller mussten dafür an DSD eine nicht verhandelbare Gebühr, das sogenannte Lizenzentgelt, entrichten, das sich nach Art und Gewicht der Verpackung richtete und auch heute noch richtet.

In der Schweiz, in Österreich und Liechtenstein wird im Zusammenhang mit der Verpackungslizenz von Entpflichtung gesprochen. Dieser Begriff ist in Deutschland wenig verbreitet, beschreibt aber treffend die Erfüllung der Pflichten gemäß dem Verpackungsgesetz.

Vor ca. 10 Jahren erhielten weitere Duale Systeme Zugang zum Markt. Seitdem gibt es Konkurrenz zum „Grünen Punkt“, auch wenn dieser Begriff immer noch der gebräuchlichste ist. Der korrekte Begriff heißt eigentlich „lizensierte Verpackung“.

Die Innovation war, dass nun die Kosten für die Verpackungslizenzierung verhandelbar wurden. Konkurrenz belebt eben das Geschäft. Der Grüne Punkt ist damit aber nicht gestorben, er wird von einigen Unternehmen weiterhin gerne als Symbol genutzt, hat er doch beim Verbraucher den größten Wiedererkennungswert.

Aktuell sind acht Duale Systeme am Markt und ein weiteres wird erwartet, sobald es in allen 16 Bundesländern zugelassen sein wird.

Was bedeutet das für Unternehmen in Deutschland?

Im rechtlichen Status oder in der Qualität existieren – zumindest theoretisch – keinerlei Unterschiede zwischen den zugelassenen Dualen Systemen. Die Unterschiede ergeben sich aus den Preisen und vertraglichen Klauseln, wie Kündigungsfristen oder flexiblen Mengenschätzungen.

Die Kosten können je nach Wert des Produkts und Verpackungsart bis zu 5% der Produktionskosten ausmachen. Während die Lizenzkosten z. B. für einen Hersteller von niedrigpreisigen Konserven sehr relevant sind, sind sie für ein Luxus Mode Label fast vernachlässigbar.

Ab 2019 trat ein neues Verpackungsgesetz in Kraft, das die bis dahin geltende Verpackungsverordnung ablöste. Die Einführung des Verpackungsgesetzes verfolgt zwei Hauptziele:

Erhöhung der Recyclingquoten und Eliminierung von Trittbrettfahrern. Hinsichtlich der Recyclingquoten wurden für sechs Wertstoffgruppen Ziele definiert.

Der Begriff Recyclingquote kann leicht missverstanden werden, da die Quote lediglich den Anteil der gemeldeten und lizenzierten (bezahlten) Mengen am Gesamtaufkommen in den Wertstoffbehältern darstellt. Sollte im Gelben Sack oder in der Gelben Tonne ein großer Anteil Fehlwürfe landen, werden die Ziele kaum zu realisieren sein. Die niedrigste Recyclingquote gibt es bei den Kunststoffen, da ein Gefrierbeutel oder ein ausgedienter Lego Stein schnell im Gelben Sack landen können. Eine richtige Zuordnung ist für den Kunden oft kaum möglich. Ein Kleiderbügel kann z.B. vollkommen korrekt sowohl in den Gelben Sack, als auch in die Restmülltonne entsorgt werden, je nachdem, ob der Kleiderbügel separat gekauft oder zusammen mit einem Kleidungsstück erworben wurde. Fälle dieser Art sind zahlreich und unüberschaubar, der Endverbraucher hat keine Chance hier durchzublicken.

Als Trittbrettfahrer gelten Unternehmen oder Kleinunternehmer, die bislang auf Mengenmeldungen an die Dualen Systeme verzichtet haben. Zur Eliminierung dieser Trittbrettfahrer wurde für jeden Inverkehrbringer die Pflicht zur Registrierung bei der neu eingerichteten Zentralen Stelle geschaffen.

In Folge dessen wuchs die Zahl der registrierten Inverkehrbringer in 2019 um mehr als 150.000.

Weiterhin hat die Zentrale Stelle einen fast 2.000 Seiten starken Katalog herausgegeben, der den Inverkehrbringern als Orientierungshilfe bei der Zuordnung der Verpackungsarten dienen soll. Vom Joghurt bis zur Bohrmaschine werden darin fast alle Konsumgüter erfasst. So wichtig das Thema lizensierte Verpackung aus Sicht einer nachhaltigen Umweltpolitik auch ist, wird die korrekte Durchführung doch immer unübersichtlicher.

Kostenentwicklung für Unternehmen

Nach Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes 2019 erhöhten sich die Kosten der Verpackungslizenzierung für 2020 noch einmal deutlich.

Die Zentrale Stelle sieht in den erhöhten Kosten eine logische Konsequenz dafür, dass die Ziele der Recyclingquoten nicht erreicht wurden. Besonders interessant dabei ist, dass die deutlichste Kostensteigerung bei PPK erfolgte, der Verpackungsfraktion, die den stärksten Anstieg der Recyclingquote aufweisen konnte. Im Bereich PPK verdoppelten sich die Kosten, während bei den anderen Verpackungsarten eine Steigerung von ca. 25% zu verzeichnen war.

Hinsichtlich dieser Entwicklungen, nämlich einerseits ein immer kompliziertes Regelwerk und andererseits der steigengende Kostendruck, macht es zunehmend Sinn diesen Kostenbereich von einem unabhängigen Profi auf Optimierungspotential hin untersuchen zu lassen.

Wir können hier helfen. Die Contest Consult hat seit über 20 Jahren Erfahrung im Optimieren von Abläufen und Kosten. Dabei setzen wir auf das bewährte Prinzip, nur mit wirklichen Spezialisten zusammenzuarbeiten.

Sehr zeitgemäß ist auch unsere rein ergebnisorientierte Honorarlösung – wo immer das möglich und der Erfolg messbar ist. Denn so belasten wir kein Budget, sondern berechnen nur einen Anteil der Einsparung (wobei man im Bereich lizensierte Verpackungen und den hier erlebten momentanen Kostensteigerungen eher von Kostenvermeidung spricht). Im Gegenzug gilt unser Versprechen: „Keine Einsparung = kein Honorar“.

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